Die Erstberatung

Bei Ihrem ersten Besuch bei uns betreuen wir Sie im Rahmen der sogenannten “Erstberatung”. Sie erläutern uns während des ersten Termins den Sachverhalt, den wir anschließend umfassend rechtlich bewerten werden. Sie erhalten eine Empfehlung zu möglichen Vorgehensweisen und Lösungswegen, eine Bewertung der Erfolgsaussichten und eine Kalkulation der ggf. zu erwartenden Kosten. In der Folge wird idealer Weise das weitere Vorgehen abgestimmt.

Die erforderlichen Unterlagen

Damit wir den von Ihnen geschilderten Sachverhalt zutreffend bewerten können, ist es von großer Bedeutung, wenn Sie alle relevanten Unterlagen zum Termin mitbringen, insbesondere geschlossene Verträge und geführte Korrespondenz. Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, benötigen wir von Ihnen ferner den Namen der Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer.

Die Kosten

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, rechnen wir direkt mit dieser ab. In diesem Sinne ist hilfreich, wenn Sie sich von der Versicherung bereits vorab bestätigen lassen, dass diese die Kosten der Erstberatung übernimmt. Falls Sie noch keine Kostenübernahmebestätigung eingeholt haben, wird dies von der Kanzlei erledigt.
Falls Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen oder diese die Beratungskosten nicht übernimmt, sind diese von Ihnen selbst zu tragen.
Die Kosten der Erstberatung hängen selbstverständlich vom Einzelfall ab, übersteigen aber selbst in schwierigen und umfangreichen Fällen mit hohen Streitwerten keinesfalls EUR 190,00 zzgl. USt. Gerne unterbreiten wir Ihnen vorab ein günstiges Pauschalpreisangebot für die Erstberatung.